Hinweis :
Seit November 2022 gilt eine neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist die gesetzliche Regelung für die Honorare der deutschen Tierärzte. Die GOT legt fest, welche Leistungen von den Tierärzten erbracht werden dürfen und zu welchen Gebühren sie berechtigt sind. Dabei werden für die einzelnen Behandlungsschritte und Untersuchungen keine Festpreise gesetzt, sondern ein Gebührenrahmen, in dem sich die Kosten bewegen dürfen.
Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstmals umfassend novelliert.
Die neu strukturierte Verordnung regelt einheitlich, wie viel Geld ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf – das sorgt für mehr Transparenz auf der Rechnung. Die neue GOT passt zudem
Entgelte für den Besuch beim Tierarzt an den heutigen veterinärmedizinischen Erkenntnisstand an. Hinzu kommt eine Angleichung an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel gestiegene
Praxis- oder Personalkosten.
Am 10.1.2020 feierte die Tierarztpraxis Susanne Hölscher ihr 5 jähriges Bestehen
mit Freunden und Mitarbeitern in den Praxisräumen.